Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18652
OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22 (https://dejure.org/2023,18652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2023 - 7 W 38/22 (https://dejure.org/2023,18652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - 7 W 38/22 (https://dejure.org/2023,18652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung des Vater in das Geburtenregister; Rechtsfolgen der Abgabe einer notariell beurkundeter Vaterschaftserklärung bei einem Kindesvater mit portugiesischer Staatsangehörigkeit; Zweifelsvorlage bezüglich Vaterschaft; Anwendung brasilianischen Rechts bezüglich der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung des Vater in das Geburtenregister; Rechtsfolgen der Abgabe einer notariell beurkundeter Vaterschaftserklärung bei einem Kindesvater mit portugiesischer Staatsangehörigkeit; Zweifelsvorlage bezüglich Vaterschaft; Anwendung brasilianischen Rechts bezüglich der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.05.2020 - 1 W 165/19

    Anwendbares Recht hinsichtlich der Abstammung eines Kindes bei widersprüchlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Es spreche nichts dafür, der aus einer Ehe abgeleiteten Vaterschaftszuordnung auch dann Vorrang zuzusprechen, wenn diese Zuordnung sich allein aus dem Heimatrecht eines Beteiligten ergebe, dem deutschen Sachrecht aber fremd sei (KG, FamRZ 2020, 1478, 1480).

    Diese materielle Entscheidung ist darauf ausgerichtet, durch abstrakte Regeln die für das Kindeswohl wesentlichen Bedingungen zu verwirklichen: Dazu gehören neben der Abstammungsrichtigkeit und der Abstammungsklarheit vor allem die Abstammungssicherheit; maßgeblich sind deshalb neben biologisch-naturwissenschaftlichen Zusammenhängen auch voluntative sowie soziale Komponenten (BeckOK- BGB -Heiderhoff, Art. 19 EGBGB Rdnr. 27; ebenso i. Erg.: KG, FamRZ 2020, 1478, 1480).

  • OLG Brandenburg, 18.01.2021 - 7 W 117/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Eintragung in ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Der Senat verweist auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 18.01.2022 - 7 W 117/21 - NJW-RR 2022, 586 .

    Der Senat hält an seiner Wertung (Senatsbeschluss vom 18.01.2022, aaO) fest.

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Der Anerkennung vor der Geburt würden dadurch keine weitergehende Rechtsfolgen zugeordnet als der Anerkennung nach der Geburt (für den Nachrang nachgeburtlicher Anerkennung: BGHZ 215, 271 , Rdnr. 19 ff.; BGH, NJW 2017, 3447 , Rdnr. 15).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Zu diesem Ergebnis führen hier auch die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zur Auflösung des Konfliktes des anzuwendenden Rechts dargestellten unterschiedlichen Auffassungen (Abstammungsprinzip, Prioritätsgrundsatz und Abstammungswahrheit; vgl. BGH, Beschluss vom 03.08.2016, XII ZB 110/16, juris Rn. 9 ff).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 403/16

    Beseitigung der rechtlichen Vaterschaft aufgrund Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Der Anerkennung vor der Geburt würden dadurch keine weitergehende Rechtsfolgen zugeordnet als der Anerkennung nach der Geburt (für den Nachrang nachgeburtlicher Anerkennung: BGHZ 215, 271 , Rdnr. 19 ff.; BGH, NJW 2017, 3447 , Rdnr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 3 Wx 226/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 7 W 38/22
    Die Anerkennung werde daher jedenfalls erst nach Beseitigung der kraft Gesetzes zugewiesenen rechtlichen Vaterschaft wirksam, also nach statusdurchbrechender allseitiger Zustimmung (§ 1599 II BGB ) oder nach Anfechtung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 357, 359; Staudinger-Rauscher, BGB , Neub. 2011, § 1594 Rdnr. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht